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Wie du deine Firmenhomepage steuerlich geltend machst – und was dich am Ende wirklich kostet
Eine professionelle Firmenhomepage ist heute nicht nur ein Aushängeschild, sondern auch eine Investition in die Sichtbarkeit deines Unternehmens. Doch viele Selbstständige und kleine Betriebe fragen sich: Kann ich die Kosten für meine Website steuerlich absetzen? Und wie viel bleibt davon wirklich bei mir hängen? Wir von fymito solutions klären auf.
1. Was zählt zu den absetzbaren Kosten?
Wenn du eine Firmenwebsite erstellen lässt oder sie regelmäßig pflegen lässt, kannst du die Ausgaben in der Regel komplett als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen:
Erstellungskosten (Design, Programmierung, Text, Bilder, SEO)
Hosting-Gebühren
Domainkosten
Laufende Wartung & Pflege
Kosten für Updates oder Erweiterungen
Social Media Integration (wenn sie Teil des Webprojekts ist)
Wichtig: Die Seite muss ausschließlich betrieblich genutzt werden. Eine private Homepage oder ein Hobbyblog zählt nicht.
2. Sofort oder über mehrere Jahre abschreiben?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten, abhängig von den Gesamtkosten:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
Wenn deine Website unter 800 € netto kostet, kannst du sie im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben.Höhere Investitionen:
Liegt der Gesamtpreis über dieser Grenze, kann es sein, dass die Website über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss (typisch: 3 Jahre). Das hängt von der genauen Ausgestaltung und Auffassung deines Finanzamts ab.
Unser Tipp: Sprich mit deinem Steuerberater oder einer fachkundigen Stelle, wie die Abschreibung in deinem Fall geregelt wird.
3. Beispielrechnung – Was kostet dich die Website wirklich?
Angenommen, du beauftragst fymito solutions mit einer neuen Firmenhomepage für 2.000 € netto. Du bist Einzelunternehmer mit einem Steuersatz von rund 30 % (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer).
So sieht die Rechnung aus:
Websitekosten: 2.000 €
Steuerliche Ersparnis: 30 % von 2.000 € = 600 €
Tatsächliche Kosten nach Steuern: nur 1.400 €
Ergebnis: Du holst dir einen großen Teil der Ausgaben über die Steuer zurück!
4. Was ist mit der Umsatzsteuer?
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du zusätzlich die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (in unserem Fall 380 € bei 19 %) als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dadurch wird die Website nochmal günstiger – zumindest im Cashflow.
Fazit
Eine gute Website kostet – aber sie zahlt sich doppelt aus: durch neue Kunden und durch steuerliche Entlastung. Wer clever investiert, spart am Ende nicht nur Steuern, sondern gewinnt auch online mehr Sichtbarkeit.
Du brauchst Hilfe bei deiner Website?
Wir von fymito solutions gestalten deine Firmenhomepage – modern, mobil-optimiert und steuerlich sinnvoll.
Noch Fragen?
Wir helfen dir gern weiter – auch bei der richtigen Dokumentation für dein Steuerbüro.